AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – myno-photography
Herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen und dem RSV
1. Anwendbarkeit der AGB
Die österreichischen Berufsfotografen schließen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Mittlers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Lichtbildern (§§ 1, 2 Abs. 2, 73 ff. UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
2.2. Der Auftraggeber erwirbt eine einfache, nicht-exklusive, nicht-übertragbare Nutzungsbewilligung nur für den vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflage, Medium, Zeit, Ort). Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für einmalige Veröffentlichung in einer Auflage und ausschließlich im vereinbarten Medium.
2.3. Der Auftraggeber muss bei jeder Nutzung die Herstellerbezeichnung / Copyrightangabe deutlich sichtbar anbringen:
Beispiel: Foto: © Name/Firma/Künstlername; Ort, Jahr der Veröffentlichung.
Dies gilt auch, wenn das Lichtbild nicht signiert ist. Eine Signatur ersetzt nicht die Herstellerangabe.
2.4. Änderungen am Lichtbild bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Fotografen, außer sie sind für den bekannten Vertragszweck erforderlich.
2.5. Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur bei ordnungsgemäßer Herstellerangabe.
2.6. Bei Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden; bei teuren Produkten (z. B. Kunstbücher, Videokassetten) reicht ein Exemplar.
3. Eigentum am Filmmaterial / Archivierung
3.1. Das Eigentum an belichtetem Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) liegt beim Fotografen. Aufsichtsbilder werden gegen angemessenes Honorar überlassen. Negative / Diapositive nur leihweise, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
3.2. Der Fotograf darf Lichtbilder mit Herstellerbezeichnung versehen; der Auftraggeber muss für deren Integrität sorgen, insbesondere bei Weitergabe an Dritte.
3.3. Der Fotograf archiviert Aufnahmen ohne rechtliche Pflicht. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Anspruch des Auftraggebers.
4. Ansprüche Dritter
Für die Einholung notwendiger Genehmigungen (abgebildete Personen, Marken, Werke etc.) ist der Auftraggeber verantwortlich. Er hält den Fotografen schad- und klaglos. Der Fotograf garantiert nur bei schriftlicher Zustimmung der Berechtigten die Verwendung.
5. Verlust und Beschädigung
5.1. Verlust oder Beschädigung von Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftung für Dritte (Labors etc.) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl.
5.2. Gilt auch für übergebene Vorlagen, Produkte, Requisiten. Wertvolle Gegenstände sollten vom Auftraggeber versichert werden.
5.3. Valorisierung der Beträge bleibt vorbehalten.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1. Der Fotograf führt den Auftrag sorgfältig aus, auch durch Dritte (Labors). Bei fehlenden Anweisungen ist der Fotograf in Art, Auswahl, Aufnahmeort und Technik frei.
6.2. Für Mängel durch ungenaue Anweisungen haftet der Fotograf nicht (§ 1168a ABGB). Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.3. Risiko für Umstände außerhalb des Fotografen trägt der Auftraggeber (Wetter, Bereitstellung von Produkten, Modellausfall etc.).
6.4. Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6.5. Beanstandungen schriftlich innerhalb von 8 Tagen; danach gilt Leistung als akzeptiert. Gewährleistung: 3 Monate.
6.6. Bei Mangel nur Anspruch auf Verbesserung; Preisminderung nur bei Ablehnung oder Unmöglichkeit. Unerhebliche Mängel ausgeschlossen.
6.7. Fixgeschäfte nur schriftlich. Lieferverzögerungen fallen unter Punkt 5.1.
6.8. Honoraransprüche stehen unabhängig von Urheber- oder Leistungsschutzrechten zu.
7. Werklohn / Honorare
7.1. Mangels schriftlicher Vereinbarung: Werklohn nach Preisliste oder angemessen.
7.2. Honorare gelten auch für Layout-, Präsentationsaufnahmen oder wenn Verwertung unterbleibt.
7.3. Material- und sonstige Kosten (Requisiten, Modelle, Reisekosten etc.) sind gesondert zu bezahlen.
7.4. Änderungen durch den Auftraggeber gehen zu dessen Lasten.
7.5. Konzeptionelle Leistungen, Beratung, Layout, organisatorischer Aufwand nicht im Honorar enthalten.
7.6. Rücktritt des Auftraggebers: Fotograf erhält 50 % des Honorars plus Nebenkosten. Terminänderungen: entsprechend anteilig zu bezahlen.
7.7. Honorare verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
8. Lizenzhonorar
8.1. Sofern nichts anders vereinbart, steht für Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar zu.
8.2. Dieses Honorar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.3. Verletzung von Urheberrechten: Ansprüche nach § 87 UrhG, unabhängig von Verschulden; Auskunfts- und Beseitigungsansprüche gemäß § 87a UrhG.
9. Zahlung
9.1. Akontozahlung: 50 % bei Auftragserteilung, Rest nach Rechnungslegung sofort fällig. Zahlungsziel max. 8 Tage, spesenfrei.
9.2. Bei Aufträgen mit mehreren Einheiten: Rechnungslegung nach Lieferung jeder Einheit möglich.
9.3. Verzugszinsen: 5 % über Bankrate ab Fälligkeit; Mahnspesen und Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung trägt der Auftraggeber.
9.4. Eigentum an Bildern geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
10. Stornobedingungen
10.1. Stornierung durch Kunden: gestaffelte Gebühren:
Bis 3 Wochen vorher: 0 %
2–3 Wochen: 25 %
1 Woche: 50 %
3–6 Tage: 75 %
<3 Tage: 100 %
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort / Gerichtsstand: Betriebssitz des Fotografen.
11.2. PHG nicht anwendbar; Haftung für Personenschäden ausgeschlossen, sofern Kunde Unternehmer.
11.3. Schad- und klagloshaltungen umfassen Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
11.4. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
11.5. Gilt für alle vom Fotografen hergestellten Filmwerke / Laufbilder unabhängig von Verfahren oder Technik.